Ordnungs- und Bürgeramt
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z.B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck oder Vorabüberweisung
- frankierter Rückumschlag
Gebühren
5,00 €
Ansprechpartner
Frau Faust
Raum 1.02
(033979) 87717
Frau Sommerfeld
Raum 1.02
(033979) 87717