Ordnungs- und Bürgeramt
Reisepass
Beschreibung
Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Im "ePass der ersten Generation" sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: zunächst das digitale Passfoto und die persönlichen Daten. Seit dem 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) digital erfasst und in dem Chip gespeichert.
Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.
Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht - wie zuvor bei Reisepässen üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbildschablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen.
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, zehn Jahre, bei Pässen von jüngeren Personen sechs Jahre. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PaßG)
Notwendige Unterlagen
Alter Reisepass, Kinderreisepass, oder Personalausweis.
Ist kein Dokument vorhanden, Geburts-, Abstammungs-, oder Eheschließungsurkunde im Original.
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Dieses kann auch vor Ort für eine zusätzliche Gebühr in digitaler Form von 8,90 € oder in ausgedruckter Form für 10,90€ gemacht werden.
Fristen
In der Regel beträgt die Zeit von der Antragsstellung bis zum Zeitpunkt an dem der Reisepass im Meldeamt abgeholt werden kann 3 Wochen.
Es ist auch möglich den Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Bei diesem Verfahren ist er bereits nach spätestens 3 Werktagen im Meldeamt abholbar. Die Gebühr erhöht sich dabei jedoch um 32,00 €.
Gebühren
Reisepass (ab 24 Jahre) | 70,00 Euro |
Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 Euro |
Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig) | 26,00 Euro |
Reisepass (48 Seiten) | zusätzlich 22,00 Euro |
Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage) | zusätzlich 32,00 Euro |
Biometrisches Lichtbild digital/ausgedruckt | 8,90 Euro / 10,90 Euro |
Weiterführendes
Bereits vor dem 01.11.2007 erstellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage).
Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.
Das Einwohnermeldeamt kann und darf keine Aussagen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder treffen.
Gemäß Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) § 1 Abs. 1 Nr. 1.1.2 heißt es: "Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten. Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen."
Ansprechpartner
Frau Faust
Raum 1.02
(033979) 87717
Frau Sommerfeld
Raum 1.02
(033979) 87717