Ordnungs- und Bürgeramt
Führungszeugnis, beantragen
Kurzinformationen
Voraussetzungen:
- Die Ausstellung kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
- Gemeldete Anschrift in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse (Nebenwohnsitz genügt).
- Persönliche Vorsprache
Ausnahmen:
- Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
- Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Vertretungsvollmacht ist vorzulegen.
- Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig.
- Nur bei erweitertem Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen
Beschreibung
Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die vom Bundeamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Der Antrag wird im Einwohnermeldeamt angenommen und dann elektronisch an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Von dort aus wird das Führungszeugnis per Post verschickt.
Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel acht bis 14 Tage. In dringenden Fällen kann man mit dem Originalantrag, den man im Einwohnermeldeamt stellt, beim Bundesjustizamt für Justiz in 53113 Bonn, Adenauerallee 99 - 103 vorsprechen und erhält dort das Führungszeugnis sofort.
Unterschieden werden folgenden Belegarten:
Belege | Belegart | Zweck |
---|---|---|
Grundfälle | N | für private Zwecke |
O | zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll | |
Erweitertes Führungszeugnis | NE | siehe N, bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen |
OE | siehe O, bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers
- Gegebenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
- Gegebenfalls schriftliche Anforderung der Stelle, die ein erweitertes Führungszeugnis verlangt
Fristen
Nicht vorhersehbar, da die eigentliche Bearbeitung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. In der Regel ein bis zwei Wochen.
Gebühren
13,00 Euro
Gebührenbefreiung bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung oder gleichzusetzende Tätigkeit.
Weiterführendes
Informationen zum erweiterten Führungszeugnis
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden ins Führungszeugnis nur Strafen über 90 Tagessätzen oder drei Monaten Gefängnis aus dem Zentralregister übernommen. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Ansprechpartner
Frau Faust
Raum 1.02
(033979) 87717
Frau Sommerfeld
Raum 1.02
(033979) 87717