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Stellenausschreibung Mitarbeiter(in) Bauhof
Wusterhausen/Dosse, den 10.03.2010Bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse ist zum 1. April 2010 die Stelle eine(s/r) Mitarbeiter(s/in) für den Bauhof zu besetzen.
Die Aufgaben des Bauhofes umfassen schwerpunktmäßig die Pflege und Unterhaltung der gemeindeeigenen Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe, die Straßenunterhaltung und -reinigung, Winterdienst sowie Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Anlagen und Einrichtungen.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- eine erfolgreich abgeschlossene Facharbeiterprüfung, vorzugsweise in einem gärtnerischen, technischen oder der Tätigkeit artverwandten Beruf
- Führerschein der Klassen B/BE/C/CE/C1E/L/T sowie Berechtigungsscheine zum Führen von Arbeitsmaschinen (Berechtigung zum Führen von Motorkettensägen)
- technisches Verständnis und gute handwerkliche Fähigkeiten
- körperliche Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Geschick bei der Anleitung und der Führung von Menschen
Weiterhin wird von der Bewerberin/dem Bewerber erwartet:
- eine eigenständige und gewissenhafte Arbeitsweise und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- kompetentes und freundliches Auftreten, besonders gegenüber den Bürgern
- Wohnsitz bzw. Wohnsitznahme im Gebiet der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
- Aktiver Dienst in einer Ortsteilwehr der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wusterhausen/Dosse mit der Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung
Die Einstellung erfolgt befristet für 2 Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden. Die Entlohnung richtet sich entsprechend der Qualifikation nach dem TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Aussagekräftige Bewerbungen mit folgenden Anlagen ( Lebenslauf, Zeugniskopien, Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse, Kopien der Fahrerlaubnis und der Berechtigungsscheine, Lichtbild usw.) sind bis zum 19.03.2010 zu richten an die
Gemeindeverwaltung Wusterhausen/Dosse
Personalverwaltung
z.Hd. Frau Ball
Am Markt 1
16868 Wusterhausen/Dosse
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügen eines mit Ihrer Adresse versehenen und ausreichend frankiertem Rückumschlag. Auslagen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.