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Information zur Verfahrensweise der Laubentsorgung für Anlieger öffentlicher Flächen
Wusterhausen, den 22.09.2014Die Laubentsorgung ist Bestandteil der Reinigungspflicht nach § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse vom 20.06.2013. Danach sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbau- oder sonstigen Nutzungsberechtigten (Anlieger) verpflichtet, insbesondere das Laub von Fahrbahnen und Gehwegen einschließlich der Bankette zu entfernen.
Zukünftig wird seitens der Gemeinde dazu wie folgt verfahren:
1. Eine flächendeckende Bereitstellung von Säcken in Form von z.B. Bigpacks oder kleineren Säcken erfolgt nicht.
2. Im Rahmen von organisierten Herbstputzaktionen wird seitens des Bauhofes weiterhin Unterstützung durch die Bereitstellung und die Abfuhr von Bigpacks bzw. Technik (Anhänger) gegeben. Einzelheiten regelt der jeweilige Ortsteil individuell in Zuständigkeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers.
3. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes die Abgabe des Laubes von öffentlichen Flächen bei der Perleberger Recycling GmbH am Standort in Heinrichsfelde (Kompostieranlage) kostenfrei möglich. Die dort anfallenden Entsorgungskosten werden von der Gemeinde übernommen. Bei Abgabe des Laubes erfolgt eine Kontrolle und Dokumentation nach Name und Menge sowie Autokennzeichen.
4. Privat anfallendes Laub und sonstiger Grünabfall ist weiterhin eigenverantwortlich zu entsorgen. Zur Unterstützung kann die Grünabfallsammlung des Landkreises genutzt werden.
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