- Start
- » Nachrichten
- » Fällarbeiten in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse mit Ausnahmegenehmigung
Fällarbeiten in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse mit Ausnahmegenehmigung
Wusterhausen/Dosse, den 15.03.2022Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat der Gemeinde Wusterhausen/Dosse eine Ausnahmegenehmigung für Fällarbeiten im Monat März 2022 im Bereich Segeletz/Nackel erteilt. Der Flugbetrieb auf dem Flugplatz in Segeletz soll unter anderem durch diese Maßnahme wieder möglich sein.
Vor Beginn der Fällarbeiten wurden die betreffenden Bäume – es handelt sich um Pappeln – auf Nester, Baumhöhlungen und eventuelles Brutgeschehen kontrolliert.
Entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß der Auflage des Genehmigungsbescheides wird die Gemeinde Wusterhausen/Dosse selbstverständlich innerhalb des nächsten Jahres leisten.
Fällgenehmigungen im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. sollten und sind immer als absolute Ausnahme zu betrachten und werden nur unter strenger Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt, um zu gewährleisten, dass Eingriffe in den Naturhaushalt immer so schonend wie möglich erfolgen.