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Qualität der Gewässer an 41 Badestellen im Landkreis
10.05.2023Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und damit auch der Wunsch der Menschen, ein Bad im kühlenden Nass zu nehmen. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist mit seinen unzähligen kleinen und großen Seen für die Erfüllung dieser Wünsche bestens geeignet. Damit das Badevergnügen auch stets ein ungetrübtes ist und bleibt, werden jährlich während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September regelmäßige Kontrollen von Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes des Landkreises an insgesamt 41 Badestellen durchgeführt.
Im Land Brandenburg werden dabei die aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht. Im unserem Landkreis betrifft dies 23 EU-Badestellen. Zu diesen kommen noch weitere 18 lokale Badestellen hinzu, die das Gesundheitsamt aus gesundheitlicher Vorsorge mitüberprüft. Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 2023 monatlich - dabei gibt es eine Beprobung vor und vier Proben während der Saison.
Die Proben werden im Labor der LWU GmbH Eberswalde mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Escherichia Coli und Enterokokken untersucht. Außerdem werden vor Ort die Sichttiefe, die Temperatur und der pH-Wert gemessen sowie das augenscheinliche Vorhandensein von Algenansammlungen im und auf dem Gewässer bewertet. Eine allgemeine hygienische Überprüfung der landseitigen Flächen der Badestellen schließt sich an.
Durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes OPR wurden jetzt in der 18. Kalenderwoche die ersten Badegewässerkontrollen vor dem offiziellen Saisonbeginn einschließlich der Probenahme an den Badestellen im Landkreis durchgeführt. Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt.
Die Temperaturen und die Sichttiefen der untersuchten Gewässer zum Überprüfungszeitpunkt sind in der anhängenden Tabelle erfasst. Die Transparenz ist dabei ebenfalls ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen beispielsweise für die Rettung verunglückter Personen haben. An allen untersuchten Badestellen wurden keine Algenmassenansammlungen gesichtet.
Im Zuge der Kontrollen wurde jedoch hinsichtlich der Nutzbarkeit einzelner Badestellen folgendes festgestellt:
* An der Badestelle Seebad in Alt Ruppin (Ruppiner See) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
* An der Badestelle Kleinzerlang/Prebelow (Großer Prebelowsee) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Badestellen sind in der Badestellenkarte im Internet unter www.badestellen.brandenburg.de zu finden.
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