Verkehrsrechtliche Anordnung
Die Sankt-Georg-Straße gilt ab heute, dem 14.10.2011 als Einbahnstraße und ist nur noch vom Markt aus befahrbar.
Die Änderung der Straßenführung wird durch entsprechende Schilder ab 12 Uhr mittags gekennzeichnet.
Die Sankt-Georg-Straße gilt ab heute, dem 14.10.2011 als Einbahnstraße und ist nur noch vom Markt aus befahrbar.
Die Änderung der Straßenführung wird durch entsprechende Schilder ab 12 Uhr mittags gekennzeichnet.