Information zur Verfahrensweise der Laubentsorgung für Anlieger öffentlicher Flächen
Die Laubentsorgung ist Bestandteil der Reinigungspflicht nach § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse vom 20.06.2013. Danach sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbau- oder sonstigen Nutzungsberechtigten (Anlieger) verpflichtet, insbesondere das Laub von Fahrbahnen und Gehwegen einschließlich der Bankette zu entfernen.
Die Information zur Verfahrensweise der Laubentsorgung in diesem Herbst, finden Sie im Dokument im Anhang.