Information zur Verfahrensweise der Laubentsorgung
Information zur Verfahrensweise der Laubentsorgung für Anlieger öffentlicher Flächen
Die Laubentsorgung ist Bestandteil der Reinigungspflicht nach § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der
Gemeinde Wusterhausen/Dosse vom 20.06.2013. Danach sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauoder
sonstigen Nutzungsberechtigten (Anlieger) verpflichtet, insbesondere das Laub von Fahrbahnen und
Gehwegen einschließlich der Bankette zu entfernen.
Weitere Information im pdf-Dokument.