Gewährung von Rabatten im Sanierungsgebiet "Stadtkern" Wusterhausen/Dosse
Wusterhausen, den 29.06.2009
Information zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichbetrages
Sehr geehrter Grundstückseigentümer,
seit 1991 führte die Stadt Wusterhausen/ Dosse im Sanierungsgebiet „Stadtkern" Maßnahmen nach dem „Besonderen Städtebaurecht" durch.
Mittlerweile sind viele der damals geplanten Projekte, insbesondere Straßenbaumaßnahmen, abgeschlossen.
Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes werden keine Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge erhoben.
Eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer an den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist allerdings trotzdem vorgesehen.
Diese erfolgt durch den Ausgleichsbetrag.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Ostprignitz- Ruppin hat in seinem Wertgutachten einen Ausgleichsbetrag für die
Zone I 3,70 Euro/ m²
Zone II 3,60 Euro/ m²
Zone III 6,20 Euro/ m²
im Sanierungsgebiet „Stadtkern" Wusterhausen beschlossen.
Alle Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke sind ausgleichspflichtig.
Spätestens am Ende Sanierung (voraussichtlich 2012) werden die Ausgleichsbeträge per Bescheid erhoben.
Die Gemeinde Wusterhausen/ Dosse hat die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichbeträge mit Ermäßigungen beschlossen.
Die Ablösevereinbarung verhilft auch der Gemeinde zu frühzeitigen Einnahmen, mit denen wieder öffentliche Investitionen im Sanierungsgebiet getätigt werden können.
Bei Abschluss einer freiwilligen Ablösevereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag vor dem 31.12.2012 wird ein Wertermittlungsabschlag gewährt:
Bei Zahlungseingang
bis zum 31.12.2010 10%
bis zum 31.12.2011 5%
Sollten Sie Interesse haben, so teilen Sie dies der Gemeinde Wusterhausen/ Dosse (Bauamt) bitte mit.
Es besteht auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Informationsgespräch im Bauamt der Gemeinde Wusterhausen/ Dosse. Einen Termin können Sie bei Bedarf unter der Telefonnummer 033979 8770 bzw. beim Sanierungsträger BIG-STÄDTEBAU M-V GmbH 03876 798917 vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Wusterhausen/Dosse
Sehr geehrter Grundstückseigentümer,
seit 1991 führte die Stadt Wusterhausen/ Dosse im Sanierungsgebiet „Stadtkern" Maßnahmen nach dem „Besonderen Städtebaurecht" durch.
Mittlerweile sind viele der damals geplanten Projekte, insbesondere Straßenbaumaßnahmen, abgeschlossen.
Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes werden keine Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge erhoben.
Eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer an den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist allerdings trotzdem vorgesehen.
Diese erfolgt durch den Ausgleichsbetrag.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Ostprignitz- Ruppin hat in seinem Wertgutachten einen Ausgleichsbetrag für die
Zone I 3,70 Euro/ m²
Zone II 3,60 Euro/ m²
Zone III 6,20 Euro/ m²
im Sanierungsgebiet „Stadtkern" Wusterhausen beschlossen.
Alle Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke sind ausgleichspflichtig.
Spätestens am Ende Sanierung (voraussichtlich 2012) werden die Ausgleichsbeträge per Bescheid erhoben.
Die Gemeinde Wusterhausen/ Dosse hat die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichbeträge mit Ermäßigungen beschlossen.
Die Ablösevereinbarung verhilft auch der Gemeinde zu frühzeitigen Einnahmen, mit denen wieder öffentliche Investitionen im Sanierungsgebiet getätigt werden können.
Bei Abschluss einer freiwilligen Ablösevereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag vor dem 31.12.2012 wird ein Wertermittlungsabschlag gewährt:
Bei Zahlungseingang
bis zum 31.12.2010 10%
bis zum 31.12.2011 5%
Sollten Sie Interesse haben, so teilen Sie dies der Gemeinde Wusterhausen/ Dosse (Bauamt) bitte mit.
Es besteht auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Informationsgespräch im Bauamt der Gemeinde Wusterhausen/ Dosse. Einen Termin können Sie bei Bedarf unter der Telefonnummer 033979 8770 bzw. beim Sanierungsträger BIG-STÄDTEBAU M-V GmbH 03876 798917 vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Wusterhausen/Dosse