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Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten

Wusterhausen/Dosse, den 09.04.2020

Joggen, Motorradfahren, Kanu oder Hausboot, Sitzen auf einer öffentlichen Bank – was ist während der Corona-Pandemie noch erlaubt, auf was müssen wir leider verzichten? Zur richtigen Anwendung der Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürgern gerade vor Ostern viele Fragen an die Landesregierung, Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen. Insbesondere geht es um konkrete Verhaltensregeln im täglichen Leben. In Brandenburg besteht keine Ausgangssperre. Deshalb darf man sich den Regeln entsprechend bewegen. Verstöße gegen die in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße von 50 bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite corona.brandenburg.de werden über den Link FAQ wesentliche Fragen beantwortet. Auch das Bürgertelefon steht weiter für Anfragen zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr unter der Nummer 0331 – 866 5050 erreichbar.