Durchführung von Eheschließungen
In Anlehnung an die Weisung Nr. 5 vom 05.05.2020 des Ministeriums des Innern und für Kommunales sind für die Durchführung von Eheschließungen einige Lockerungen bezüglich der Teilnahme von Gästen beschlossen worden. Ab sofort kann die Teilnahme der Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie Trauzeugen zugelassen werden. Die Anzahl der an der Eheschließung teilnehmenden Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Trauraumes stehen. Zu beachten sind weiterhin die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht unsere Standesbeamtin, Frau Gabriele Sauerteig unter 033979 87725 (Telefon), (E-Mail), 033979 87741 (Fax) zur Verfügung.