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Tierseuchenallgemeinverfügung: Anordnung der Aufstallung von Geflügel

07.01.2022

Seit Mitte Oktober 2021 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt.

Die lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt die Dynamik des Ausbruchsgeschehens. Meldungen über infizierte Wildvögel in etlichen Bundesländern Deutschlands und u.a. in Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in mehreren Bundesländern festgestellt.

 

Ab dem 08.01.2022 tritt die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Aufstallpflicht von Geflügel in Kraft.

Betroffen ist u. a. auch die Gemeinde Wusterhausen/Dosse, hier die Gemarkungen Dessow und Lögow.