Ausschreibung Breitbandinternet
Nach der Marktanalyse und in Kenntnis, dass diese Region in absehbarer Zeit keinen Breitbandzugang erhalten wird, sollen Fördermittel auf der Grundlage der Beihilferechtlichen Genehmigung EU – KOM vom 02.07.2008 Beihilfe N 115/2008 – Deutschland „Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland“ und der Richtlinie des MLUV zur Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 06.November2008 in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen dazu finden Interessierte in der beiliegenden Ausschreibung.