Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmen in Ostprignitz-Ruppin
Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Trockenheit in unserer Region und unverhältnismäßig hoher Wasserverluste aus den Oberflächengewässern sowie zum Erhalt der Wasserspeichersysteme, erlässt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung, die mit der heutigen Veröffentlichung am 28. Juli 2022 in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 30. September 2022.
Mit dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser mittels Pumpen oder durch Ableiten von Wasser aus Oberflächengewässern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin untersagt. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen ist ausschließlich im Zeitraum von 18 bis 8 Uhr erlaubt und in der übrigen Zeit verboten.
Die Einzelheiten und eine ausführliche Begründung finden Sie in der Allgemeinverfügung, die auf der Webseite der Kreisverwaltung (www.opr.de) bei den Aktuellen Mitteilungen unter "Amtliche Bekanntmachungen vom 28.07.2022" veröffentlicht worden ist.