Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in 16845 Wusterhausen/Dosse OT Blankenberg
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 22. Dezember 2023
Die Firma SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1 in 25524 Itzehoe beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Blankenberg, Flur 1, Flurstück 1073 fünf Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt. Somit besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen
die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5,6 MW, jeweils mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW,
den Bau der Fundamente, dauerhaft verbleibenden Kranstellplätze und temporären Hilfs- und Montageflächen,
die Errichtung von zwei unterirdischen Löschwassertanks,
den Ausbau und die Neuanlage von Zuwegungen.
Es wurde ein Antrag auf Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gestellt.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens (einer bestehenden Windfarm) nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2025 vorgesehen.
Auslegung
Die Auslegung des Genehmigungsantrags sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 3. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 014 in 14476 Potsdam OT Groß Glienicke,
Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, Zimmer 2.22 in 16868 Wusterhausen/Dosse,
Amt Temnitz, Bergstraße 2, Zimmer 107 in 16818 Walsleben
Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:
Landesamt für Umwelt: unter der Telefonnummer 033201 442-551 oder per E-Mail an
Gemeinde Wusterhausen/Dosse: bei Einsicht außerhalb der unter http://www.wusterhausen.de angegebenen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 033979 87739 oder per E-Mail an ,
Amt Temnitz: bei Einsicht außerhalb der unter https://www.amt-temnitz.de angegebenen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 033920 675-31 oder per E-Mail an .
Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Schattenwurf, Auswirkungen auf Boden, Biotope, Wasser, Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Denkmale, FFH-Gebiete, sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Artenschutzfachbeitrag und Faunistische Sonderuntersuchungen.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 3. Januar 2024 bis einschließlich 4. März 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID 035.00.00/21 schriftlich
beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam,
bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, 16868 Wusterhause/Dosse,
beim Amt Temnitz, Bergstraße 2, Zimmer 107, 16818 Walsleben
erhoben werden. Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 14. Mai 2024 um 10 Uhr im Stadtsaal der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Domstraße 35 in 16868 Wusterhausen/Dosse. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht
erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West