Trauerbeflaggung am 11. März 2024 zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat im Jahr 2022 die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem
11. März 2022 beschlossen. Aufgrund dessen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat auch in diesem Jahr eine bundesweite Trauerbeflaggung für
die Dienstgebäude des Bundes angeordnet. Aus diesem Anlass wird auch für die Dienststellen des Landes Brandenburg sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Land gebildet wurden, am
11. März 2024
die Trauerbeflaggung angeordnet.
Gemeinden und Gemeindeverbände, die übrigen Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts können sich der Trauerbeflaggung anschließen.