Förderung der nachhaltigen Energieeinsparung von Wohneigentum im Sanierungsgebiet
Am 04. Januar 2010 wurde die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumModInstR), im Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft bekannt gegeben.
Zur nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderung von CO2 -Ausstoß sowie zur Beseitigung baulicher Missstände gewährt das Land Brandenburg privaten Haushalten Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum.
Mit dieser Richtlinie fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ab 2010 erstmals die ausschließliche Modernisierung von Wohneigentum, wenn dieses vor dem 03.10.1990 errichtet wurde. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse an selbst nutzende private Haushalte in Form einer Grundförderung und mit weiteren Boni. Die Einhaltung von Einkommensgrenzen, die Innenstadtlage des Objekts sowie besondere energetische Ansprüche an die Modernisierungsmaßnahmen bilden die wesentlichen Fördervoraussetzungen.
Anträge auf Zuwendungen können ab sofort auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Die Kundenberater der ILB geben gern persönlich weitere Auskünfte.
Die Antragsformulare für die Förderung zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten können nur von den Beratern der ILB ausgehändigt werden.
Infotelefon
Tel.: 0331 660-1322
E-Mail:
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
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