Verfügungsfonds Stadtkern
Die Förderrichtlinie über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds "Stadtkern" auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinie des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wurde durch die Germeindevertretung beschlossen.
Fördermittelanträge können bei der Gemeinde eingereicht werden.