Verfügungsfonds Stadtkern Wusterhausen
Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2018 die Förderrichtlinie über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds "Stadtkern" auf der Grundlage der StBauFR des MIL für die Jahre 2019 - 2020 beschlossen.
Auf dieser Grundlage können Anträge für kleinteilige Maßnahmen im Sanierungsgebiet der Stadt gestellt werden.
Gefördert werden:
- Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksame Projekte
- bauliche und sonstige Investitionen auf privaten Grundstücken
- Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum