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Beteiligung der Öffentlichkeit an der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung 2022-2024 der Gemeinde Wusterhausen/Dosse

Wusterhausen/Dosse, den 17.09.2024

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind von Gemeinden, für die Lärmkarten erarbeitet wurden, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG für den Ballungsraum Potsdam, den Großflughafen Berlin Brandenburg (BER) und für die Hauptverkehrsstraßen des Landes Brandenburg durch das Landesamt für Umwelt sowie für die Haupteisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes durch das Eisenbahn-Bundesamt erstellt werden. Sie erfassen die Hauptlärmquellen in dem jeweils betrachteten Gemeindegebiet, die Lärmbelästigungen und die Lärmbetroffenheiten und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

 

Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen, wie z.B. Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrsentwicklungspläne und Luftreinhaltepläne, haben und sollen daher Teil von gesamtplanerischen Problemlösungen und -vermeidungen sein. Viele lärmbedingte Konfliktfälle, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen, können vorausschauend vermieden werden. Aber auch „Ruhige Gebiete“, die für die Erholung der Bevölkerung einen hohen Wert haben, können im Rahmen gesamtplanerischer Problemlösungen vor einer Zunahme des Lärms besser geschützt werden.

 

Bei der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne kommt der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zu. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass aus ihrer Kenntnis vor Ort die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden. Der aktive Austausch zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung erhöht die Transparenz des Planungsprozesses und die Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Anforderung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen oder ggf. zur Überarbeitung oder Bestätigung vorhandener Lärmaktionspläne soll, wie schon in den vorangegangenen Runden, als Chance verstanden werden, die Aktionsplanung als Instrument der Minderung der Umgebungslärmbelastung und damit zur Verbesserung der Lebensqualität insgesamt zu nutzen. In Form eines gesamtstädtischen Planungsansatzes, verzahnt mit den anderen kommunalen Planungen und unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit, lassen sich erfahrungsgemäß die besten Wirkungen erzielen. 

 

Eine hohe Umwelt- und Lebensqualität, Zufriedenheit mit den Lebensumständen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Heimatort können durch eine aktive Lärmaktionsplanung gefördert werden. Dies ist nicht nur sozial bedeutsam, sondern kann als Standortvorteil über die einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehend positive ökonomische Wirkungen haben. Die Chancen, die sich durch die Pflicht zur Lärmaktionsplanung bieten, sollten in diesem Sinne genutzt werden. Dabei gilt es auch, die tatsächlich bestehenden Möglichkeiten zur Umsetzbarkeit konkreter Maßnahmen realistisch einzuschätzen und dies im Rahmen der Mitwirkung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.

Entsprechende Maßnahmen können eine Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge beinhalten.

 

Für Interessierte besteht die Möglichkeit, unter den angegebenen Kontaktdaten der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, vom 19.09.2024 bis zum 16.10.2024 Beiträge zur Mitwirkung und Hinweise zuzusenden.

 

Rechtsgrundlagen

  • EU-Umgebungslärmrichtlinie

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Umgebungslärmportal des Landes Brandenburg

  • 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV)

 

Ergebnisse der Lärmkartierung für die Gemeinde Wusterhausen/Dosse

  • Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022

  • Strategische Lärmkarte TAG 4. Stufe 2022

  • Strategische Lärmkarte NACHT 4. Stufe 2022

 

Weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

 

Ansprechpartner beim Ministerium:

 

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Referat 54 - Lärm, Licht, Erschütterungen

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Jens Krüsmann

Telefon: 0331 866-7911

E-Mail:

 

Ansprechpartner bei der Gemeinde:

 

Gemeinde Wusterhausen/Dosse

Amt für Gemeindeentwicklung und Bauen

Mandy Berndt

Am Markt 1

16868 Wusterhausen/Dosse

Telefon: 033979/877-39

E-Mail: