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Europa- und Kommunalwahl 2024 - Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten, Korrektur der Wahlbehörde auf dem Wahlscheinantrag

06.05.2024

Derzeit erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Gleichzeit beinhaltet die Wahlbenachrichtigungskarte auf der Rückseite den Wahlscheinantrag für die Briefwahl. 
Beim Druck der Karte wurde auf dem rückseitigen Wahlscheinantrag anstatt der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, 16868 Wusterhausen/Dosse als Wahlbehörde fälschlicherweise die Gemeinde Nuthetal angegeben. Aus diesem Grunde erhalten alle Wähler kurzfristig nochmals eine zweite korrigierte Wahlbenachrichtigungskarte.  
Die bereits zugestellte Wahlbenachrichtigungskarte ist ansonsten korrekt und kann trotzdem als Wahlscheinantrag für die Briefwahl, gerichtet an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, 16868 Wusterhausen/Dosse, genutzt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt in diesem Zusammenhang unverzüglich nach Eingang des Antrages. 
Für Fragen steht Ihnen das Ordnungs- und Bürgeramt unter 033979/87717 gern zur Verfügung.